Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IB-Gruppe

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von  Seminaren und Schulungen, Lehrgängen, Weiterbildungen durch den Internationalen Bund (IB, im folgenden: Leistungsgeber). Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Leistungsnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Leistungsgeber nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot und Vertragsschluss

Der Leistungsnehmer erhält ein schriftliches Angebot über die gewünschte Leistung. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Vertragsschluss kommt durch schriftliche Angebotsannahme des Leistungsnehmers, Auftragsbestätigung durch den Leistungsgeber oder beiderseitige Vertragsunterzeichnung zustande. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

3. Leistungen
Der Leistungsgeber trägt dafür Sorge, die inhaltliche Gestaltung der Leistungen nach den neuesten fachlichen und didaktischen Kenntnissen vorzunehmen. Dies ist auch bei der Auswahl der Referenten zu beachten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung) können vor oder während der Durchführung der Leistung vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Leistung in ihrem Kern nicht völlig verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch eine andere, gleich qualifizierte Person zu ersetzen.

4. Zusatzleistungen
Im Leistungspreis nicht enthalten sind, soweit nicht anders vereinbart, Verpflegungs- Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten.

5. Teilnehmerskripten, Urheberrechte
Teilnehmerskripten, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich vom Leistungsgeber als Teilnehmerskripten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Leistungsnehmers von diesem selbst zu beschaffen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Im Falle des Verzuges eines Verbrauchers sind rückständige Beträge mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Bei gewerblichen Leistungsnehmern gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Vereinbarte Gebühren und Kosten sind vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, nicht wahrgenommen wurden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen, welche die Leistung in ihrem Kern nicht völlig verändern, berechtigen nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung. Ein dem Leistungsnehmer wegen verzögerter Leistung zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe auf bis zu 50 % des Netto-Rechnungswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Leistungsgebers.

7. Rücktritt und Widerruf
Der Leistungsgeber kann vor Beginn der Leistung vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm in den Leistungsangeboten festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Leistungsbeginn von einer Durchführung absehen. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Leistungsgeber erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Gebühren werden (bei bereits begonnener Veranstaltung anteilig) zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers gegen den Leistungsgeber sind in jedem Falle ausgeschlossen. Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Leistungsnehmer werden diesem – sofern individuell nichts anderes vereinbart – von dem Leistungsgeber Stornogebühren i.H.v. 20 % des Rechnungsbetrages berechnet, sofern die Absage bis zu fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei einer Absage bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 40 % der Teilnahmegebühren an, bei Absagen bis zu einer Woche davor 80 %. Bei einer Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Dem Leistungsnehmer bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Leistungsgebers nachzuweisen. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall wird dem Leistungsnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/-en ist/sind dem Leistungsgeber vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Leistungsnehmers vorgenommenen Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Veranstaltungsräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Leistungsnehmer unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet. Dem Leistungsnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Leistungsgeber kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Haftung

Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg gleich welcher Art. Soweit die Leistung in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Veranstaltungen in den Räumen des Leistungsgebers sind etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen den Leistungsgeber als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

9. Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung der Veranstaltung erhalten die Leistungsnehmer einen entsprechenden Nachweis über die Teilnahme und eine gegebenenfalls erreichte Qualifizierung.

10. Datenschutz

Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich im Sinne des BDSG genutzt werden. Der Leistungsgeber verwendet die persönlichen Daten des Leistungsnehmers zum Zwecke der Vertragsabwicklung und, soweit gewünscht, zur Übersendung von Informationsmaterialien.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, auch soweit der Leistungsnehmer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des Gesetzes ist, Frankfurt am Main.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder der Geschäftsbedingungen nicht. Die Vertragsparteien werden die ungültige Klausel durch eine Klausel ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am Nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken.

Stand: 08/2008